Strafverfahren
Ein Strafverfahren, auch wenn es im ersten Augenblick nicht so besorgniserregend wirkt, darf nie unterschätzt werden: Eine strafgerichtliche Verurteilung scheint oft Jahre hindurch unter Nennung des Deliktes im Leumundszeugnis auf.
Genauso kann eine strafgerichtliche Verurteilung, selbst wenn sie nur in einer bedingt nachgesehenen Geldstrafe besteht, gleichsam die Schleusen für zahlreiche Folgeprozesse, denen Sie dann ausgesetzt sind, öffnen.
Die Tätigkeitsbereiche sind hier:
- Strafrecht und Strafprozessrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Medienrecht
- Finanzstrafverfahren
- Lebensmittelrecht
- Suchtmittelrecht
- Vertretung und Verteidigung von Untersuchungshäftlingen
- Strafvollzug und bedingte Haftentlassung
