Massive Zahlungsschwierigkeiten
Sie bedeuten nicht automatisch das Ende eines Unternehmens: Eine Sanierung durch einen Ausgleich oder Zwangsausgleich sollte auf jeden Fall geprüft werden, um den Fortbetrieb des Unternehmens zu sichern. In manchen Fällen muss gar nicht das Insolvenzgericht bemüht werden, wenn eine Entschuldung des Unternehmens durch einen stillen Ausgleich außergerichtlich herbeigeführt werden kann. Voraussetzung hiefür ist allerdings, mit dem Rechtsanwalt rechtzeitig in Verbindung zu treten, um eine Sanierung gewährleisten zu können.
Sollte eine Sanierung nicht mehr möglich sein, bereitet der Rechtsanwalt die ordnungsgemäße Stilllegung des Unternehmens im Konkurs vor. Vertretungsbefugte Mitglieder einer Gesellschaft – seien es nun der Gesellschafter einer OEG, der Geschäftsführer einer GesmbH oder das Vorstandsmitglied einer AG – haben zu beachten, dass viele gesetzliche Vorschriften im Falle des Konkurses der Gesellschaft sie selbst zur persönlichen Haftung heranziehen können.
Besonders gefährlich wird dann ein Konkurs, wenn gegen ein vertretungsbefugtes Mitglied ein Strafverfahren wegen eines Kridadeliktes, zum Beispiel wegen eines verspätet eingebrachten Konkursantrages, durchgeführt wird: Jede strafgerichtliche Verurteilung, auch wenn sie nur aus einer bedingt nachgesehenen Geldstrafe besteht, ermöglicht den Gläubigern, auf das gesamte Privatvermögen des ehemaligen Geschäftsführers zu greifen!
Der Rechtsanwalt bereitet die Sanierung des Unternehmens vor.
Der Rechtsanwalt vertritt Ihr Unternehmen im gerichtlichen Insolvenzverfahren, um nach Möglichkeit den Fortbetrieb und den Bestand Ihres Unternehmens zu sichern.
