Gesellschaftsrecht
Die juristischen Gesellschaftsformen sind vielfältig. Die in Österreich gebräuchlichsten Formen von Zusammenschlüssen sind:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft ( KG)
- Eingetragene Erwerbsgesellschaft ( OEG, KEG)
- Stille Gesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( Ges.m.b.H.)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Verein
Entscheidend für die Wahl der richtigen Gesellschaftsform sind unter anderem haftungs- und steuerrechtliche Überlegungen wie auch Geschäftstätigkeit des Unternehmens.
Tätigkeiten des Rechtsanwaltes sind dabei neben der Beratung vor allem die Mitwirkung bei Errichtung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung. Weiters bereitet der Anwalt für Sie die Eingaben für das Firmenbuch unterschriftsreif vor.
