Wettbewerbsrecht
Die typischen Tatbestände des Wettbewerbsrechts sind zahlreich und können begründet sein durch:
- Kundenfang durch Überrumpelung, aufdringliche Werbung, unerbetene Telefonwerbung
- aggressive Pauschalabwertung von Mitbewerbern
- irreführende, vergleichende Werbung
- Nachahmen fremder Erzeugnisse, Ausbeuten fremden Rufes
- Verletzung gesetzlicher Vorschriften, um einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern zu erlangen
- Verleiten zum Vertragsbruch
- irreführende Angaben bei Waren oder Dienstleistungen (zum Beispiel: falsche Herkunftsbezeichung, falsche Bezeichnung der Herstellungsart)
- Mogelpackungen
- Missbrauch von Firmenwortlaut, Namen, Marke oder Logo eines anderen Mitbewerbers (zum Beispiel: durch Hervorrufen einer Verwechslungsgefahr)
- Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Sobald ein betroffener Unternehmer unlauteren Geschäftspraktiken ausgesetzt ist und davon Kenntnis erlangt, ist rasches Handeln erforderlich, weil im Bereich der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften nur sehr kurze Verjährungsfristen vorgesehen sind.
Mit einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung, die der Rechtsanwalt für Sie vorbereitet, können Sie Ihre wettbewerbsrechtlichen Ansprüche sofort sichern.
Ihre wettbewerbsrechtlichen Ansprüche werden durch den Rechtsanwalt mit Klage auf Unterlassung, Beseitigung, Widerruf, Urteilsveröffentlichung und Schadenersatz durchgesetzt.
