World Wide Web
Domains haben Namens- und Kennzeichenfunktion:
Sie als Unternehmer stellen fest, dass bereits vor Ihnen ein Domain-Grabber am Werken war und vor Ihnen Ihre Geschäftsbezeichnung, die Sie seit Jahren verwenden, bei einer der Registrierungsstellen für Domains weggeschnappt hat. Wie können Sie nun - ohne die vom Domain-Grabber verlangte und überzogene Summe zahlen zu wollen - erreichen, dass diese Domain für Sie registriert wird?
Sie möchten mit einer pfiffigen Domain im Internet auftreten. Worauf müssen Sie achten, wenn sie eine Domain registrieren lassen?
Geben Sie Acht, nicht in fremde Namens- oder Markenrechte einzugreifen! Auch eine Kollision mit einer bloßen Geschäftsbezeichnung, auch wenn sie beim Patentamt nicht registriert ist, kann bereits Probleme hervorrufen und unangenehme gerichtliche Verfahren nach sich ziehen. Dabei wird grundsätzlich kein Unterschied gemacht, ob die Verwendung der Domain gewerblich oder privat erfolgt.
Der Rechtsanwalt informiert und berät Sie dabei, welche Domain sicher verwendet werden kann.
Der Rechtsanwalt recherchiert für Sie, damit Sie mit Ihrer Domain nicht in fremde Namens- und Kennzeichenrechte eingreifen.
Der Rechtsanwalt errichtet für Sie Verträge, um Streitigkeiten aus der Verwendung einer Domain vorzubeugen.
Der Rechtsanwalt beantragt bei Gericht für Sie sogenannte „einstweilige Verfügungen“ , damit Sie Ihrem Gegner sofort, der rechtswidrig eine Domain verwendet, das Heft aus der Hand schlagen können.
Der Rechtsanwalt setzt Ihre Ansprüche aus der Verwendung einer Domain gerichtlich durch.
