Haben Sie schon Ihren Nachlass geregelt?
Der Tod ist etwas Endgültiges. Beim Erben sieht das oft anders aus, da kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Dabei ist es gar nicht schwer, von vornherein gute Regelungen zu finden und damit Auseinandersetzungen auszuweichen.
Sollte es dennoch dazu kommen, steht der Rechtsanwalt bei gerichtlichen Streitigkeiten wegen des Nachlasses und im Verlassenschaftsverfahren im Streitfall auf Ihrer Seite.
Errichtung eines Testaments
Ein Testamt wird immer als Sache eines Notars gesehen, doch auch der Rechtsanwalt ist hier die richtige Ansprechperson. Der Rechtsanwalt hilft Ihnen bei der richtigen Formulierung, informiert Sie über steuerrechtliche Belange, errichtet und verwahrt für Sie das Testament, sodass es dann im Ablebensfall auch wirklich den richtigen Personen zur Verfügung steht und nicht verschwunden ist.
Übergabe von Liegenschaften zu Lebzeiten
Es kann aber auch sinnvoll sein, manche Dinge nicht nur in Hinblick auf das Ableben zu regeln, sondern auch schon in die Tat umzusetzen: Gerade bei Liegenschaften kann es vorteilhaft sein, diese schon bei Lebzeiten an die Erben zu übergeben. So können mitunter Steuern gespart werden, zum Beispiel durch Begründung einer Dienstbarkeit, oder es kann verhindert werden, dass die Liegenschaft an Personen geht, die sie eigentlich nicht bekommen sollen. Der Rechtsanwalt stellt Ihnen dabei maßgeschneiderte Verträge zur Verfügung.
Was ist zu beachten?
Kann ich in meinem Haus oder in meiner Wohnung bis zu meinem Ableben bleiben, wenn ich schon - landläufig gesagt - überschrieben habe? Kann ich mitbestimmen, was meine Kinder mit dem Baugrundstück zu machen haben? Wieviel Steuern sind zu bezahlen?
Darauf weiß der Rechtsanwalt Bescheid und bereitet für Sie die gesamte Abwicklung vor.
